NIS-2 Richtlinie umsetzen
Die Uhr tickt und viele Unternehmen sind betroffen. Bis Oktober 2024 muss die neue EU-Richtlinie zur Erhöhung der Cybersicherheit umgesetzt werden. Erfahren Sie mehr im Webinar und unserer Checkliste, was es jetzt zu tun gibt.
EU-Antwort auf verschärfte Bedrohungslage
Die Fakten sprechen eine klare Sprache: Die Cyber-Bedrohungen nehmen dramatisch zu. Egal, ob es sich um Hackerangriffe aus Russland oder China, um neue Gefahren durch zunehmende KI-Technologie oder die stete Schwachstelle Mensch handelt – das Gefahrenpotenzial in puncto IT- und Cyber-Security ist immens.
Deshalb gibt es Regelwerke, um Unternehmen, Menschen, Lieferketten und die Infrastruktur abzusichern und allgemeingültige Rahmenbedingungen zu schaffen. Eines davon ist etwa die DSGVO, ein anderes die NIS-Richtlinie. NIS steht für „Network and Information Security“.
Bereits seit 2016 gibt es die Richtlinie zu NIS1. Doch die erhoffte Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherstellung von Cyber-Security hat nicht so funktioniert, wie es sein sollte. Einerseits, weil das EU-Recht in den einzelnen Ländern nicht einheitlich umgesetzt wurde, andererseits, weil die Überwachung der Umsetzung nicht geregelt war. Das wird nun anders werden! Mit NIS2.
Hinzu kommt noch ein weiterer gravierender Unterschied: Von NIS2 sind weit mehr Unternehmen betroffen, als das mit NIS1 der Fall war. Und weit mehr als viele landläufig glauben. Konkret sind in der Richtlinie Schwellenwerte von mehr als 50 Mitarbeitenden und mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz festgelegt.
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Die Uhr tickt und viele Unternehmen sind betroffen. In Kürze muss die neue EU-Richtlinie zur Erhöhung der Cybersicherheit umgesetzt werden. Das gibt es zu tun.
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