Datenschutzbeauftragter und -berater on Demand

Der Datenschutzbeauftragte hat zur Aufgabe sicherzustellen, dass die Anforderungen an den Datenschutz innerhalb von Unternehmen eingehalten werden. Der Datenschutzbeauftragte kann sowohl ein interner Mitarbeiter, als auch ein von einem externen Dienstleister gestellter Mitarbeiter sein.

Buchseite EU-Datenschutzverordnung markiert

Wer muss einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist in Deutschland nicht freiwillig. Sowohl im BDSG als auch in der EU-DSGVO ist festgelegt, wann genau Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Für den deutschen Raum hat sich seit Einführung der EU-DSGVO bezüglich der Benennung eines Datenschutzbeauftragten so gut wie nichts geändert, das Thema hat dadurch nun aber an europaweiter Bedeutung gewonnen. Ob die Geschäftsleitung eines Unternehmens dazu verpflichtet ist einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, lässt sich anhand von drei Kriterien bestimmen:

  1. Es sind zehn oder mehr Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen regelmäßig mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt.
  2. Sie verarbeiten personenbezogene Daten, die über Rasse, ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse Überzeugungen, Gesundheit und Sexualleben informieren.
  3. Ihr Kerngeschäft besteht daraus personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu veräußern.

Wir haben Datenschutzerfahrungen in den Kernbereichen:

  • Marketing, Compliance, HR, ERP, CRM
  • E-Commerce
  • Auftragsdatenverarbeitung
  • Videoüberwachung
  • Konzerndatenschutz
  • Datenschutz-Folgeabschätzung
  • Benachrichtigungspflichten bei Datenschutzvorfällen
  • Erstellung der erforderlichen datenschutzrechtlichen Dokumente
  • Internationaler Datenschutz

Was ist bei der Benennung eines Datenschutzbeauftragten zu beachten?

Die Benennung eines internen Mitarbeiters kann für Unternehmen eine Herausforderung darstellen, da der ausgewählte Mitarbeiter neben seinen Kerntätigkeiten nun auch neue Aufgaben übernehmen muss, für die ein umfangreiches Fachwissen nötig ist. Dieses muss jederzeit auf dem neuesten Stand sein, was fortlaufende Weiterbildungen erfordert und wiederum Zeit und Kosten in Anspruch nimmt.


Die Thinking Objects bietet Ihnen hier Unterstützung in Form eines bei uns beschäftigten Datenschutzbeauftragten, der von Ihnen benannt werden kann. Unser Kollege besitzt mehr als 15 Jahre Erfahrung in den Themen EU-DSGVO, BDSG, TMG und Datensicherheit. Als zertifizierter EU-Datenschutzbeauftragter ist er nicht nur mit den Anforderungen des deutschen Rechts vertraut, sondern auch mit den internationalen Regularien.


Bei der Benennung eines Datenschutzbeauftragten sind einige Formalitäten einzuhalten. Diese übernimmt unser Datenschutzbeauftragter für Sie komplett und gewährleistet durch seine Expertise den reibungslosen Ablauf der Benennung. Neben den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten übernimmt unser Kollege Roland Schlifter bei Bedarf auch die Aufgabe eines Datenschutzberaters.

Was ist der Unterschied zwischen einem Datenschutzbeauftragten und einem Datenschutzberater?

Im Gegensatz zum Datenschutzbeauftragten übernimmt der Datenschutzberater die Aufgabe Sie mit Audits, Schulungen und Dokumentation des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen zu unterstützen.

Welche Vorteile hat die Benennung eines externen Datenschutz-beauftragten?

Durch die Benennung des externen Datenschutzbeauftragten über die Thinking Objects sparen Sie nicht nur eigene Ressourcen, die an anderen Stellen eingesetzt werden können. Sie sichern sich auch das nachhaltige Know-how eines geschulten und zertifizierten Experten, der zum Thema Datenschutz bereits Erfahrungen in den unterschiedlichsten Branchen und Kernbereichen gesammelt hat.
Ob Sie Unterstützung durch einen externen Datenschutzbeauftragten, durch einen Datenschutzberater oder beides brauchen, entscheiden Sie selbst. Wir bieten Ihnen beide Leistungen kombiniert oder als Einzelleistung an.

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